Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten für staatlich geprüfte Kosmetiker*innen, Fachkosmetiker*innen und Fußpfleger*innen

  • Bildungsgutscheine 
    der Agentur für Arbeit werden entgegengenommen.
  • BAföG 
    Voraussetzungen der BAföG Förderung sind individuell und muss beim jeweiligen Wohnort beantragt werden.
  • Bildungskredit 
    Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) schließt Bildungskredite unter bestimmter Voraussetzung ab. Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungskredit.de , sowie bei Ihrer Hausbank.
  • Bildungsscheck 
    Das Land Hessen fördert 500€ pro Person pro Jahr. Bundesministerium für Bildung und Forschung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info .
  • Kindergeld
    Der Anspruch auf Zahlung des Kindergelds besteht während der einjährigen Ausbildung zur staatlich geprüften Kosmetikerin.
  • Steuerersparnisse bei Aus- und Weiterbildungen
    Die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden.

Anerkennung der Kosmetikausbildung (praktischer Teil) zum Erwerb des Fachabiturs

Gemäß Hessischer Oberstufen- und Abiturverordnung wird die Fachhochschulreife erworben, wenn 1. die Klasse 11 bei G8 oder die Klasse 12 bei G9 mit in den § 49 Abs. 2 genannten schulischen Leistungen abgeschlossen wurde und 2. der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit erbracht wird.

Der Abschluss zur staatlich geprüften Kosmetikerin erfüllt diese Voraussetzungen.

Private Wiesbadener Berufsfachschule für Kosmetik mit staatlicher Anerkennung
Wienzek GmbH

Taunusstraße 9 · 65183 Wiesbaden
Telefon 0611 52 35 35
Telefax 0611 5 89 57  57

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