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Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten für staatlich geprüfte Kosmetiker*innen, Fachkosmetiker*innen und Fußpfleger*innen

  • Bildungsgutscheine 
    der Agentur für Arbeit werden entgegengenommen.
  • BAföG 
    Voraussetzungen der BAföG Förderung sind individuell und muss beim jeweiligen Wohnort beantragt werden.
  • Bildungskredit 
    Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) schließt Bildungskredite unter bestimmter Voraussetzung ab. Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungskredit.de , sowie bei Ihrer Hausbank.
  • Bildungsscheck 
    Das Land Hessen fördert 500€ pro Person pro Jahr. Bundesministerium für Bildung und Forschung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info .
  • Kindergeld
    Der Anspruch auf Zahlung des Kindergelds besteht während der einjährigen Ausbildung zur staatlich geprüften Kosmetikerin.
  • Steuerersparnisse bei Aus- und Weiterbildungen
    Die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden.

Anerkennung der Kosmetikausbildung (praktischer Teil) zum Erwerb des Fachabiturs

Gemäß Hessischer Oberstufen- und Abiturverordnung wird die Fachhochschulreife erworben, wenn 1. die Klasse 11 bei G8 oder die Klasse 12 bei G9 mit in den § 49 Abs. 2 genannten schulischen Leistungen abgeschlossen wurde und 2. der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit erbracht wird.

Der Abschluss zur staatlich geprüften Kosmetikerin erfüllt diese Voraussetzungen.