Gemäß Hessischer Oberstufen- und Abiturverordnung wird die Fachhochschulreife erworben, wenn 1. die Klasse 11 bei G8 oder die Klasse 12 bei G9 mit in den § 49 Abs. 2 genannten schulischen Leistungen abgeschlossen wurde und 2. der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit erbracht wird.
Der Abschluss zur staatlich geprüften Kosmetikerin erfüllt diese Voraussetzungen.