Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten für staatlich geprüfte Kosmetiker*innen, Fachkosmetiker*innen und Fußpfleger*innen
- Bildungsgutscheine
der Agentur für Arbeit werden entgegengenommen.
- BAföG
Voraussetzungen der BAföG Förderung sind individuell und muss beim jeweiligen Wohnort beantragt werden.
- Bildungskredit
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) schließt Bildungskredite unter bestimmter Voraussetzung ab. Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungskredit.de , sowie bei Ihrer Hausbank.
- Bildungsscheck
Das Land Hessen fördert 500€ pro Person pro Jahr. Bundesministerium für Bildung und ForschungDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info .
- Begabtenförderung
Informationen dazu erhalten Sie auf www.sbb-stipendien.de .
- Kindergeld
Der Anspruch auf Zahlung des Kindergelds besteht während der einjährigen Ausbildung zur staatlich geprüften Kosmetikerin.
- Steuerersparnisse bei Aus- und Weiterbildungen
Die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden.
Anerkennung der Kosmetikausbildung (praktischer Teil) zum Erwerb des Fachabiturs
Gemäß Hessischer Oberstufen- und Abiturverordnung wird die Fachhochschulreife erworben, wenn 1. die Klasse 11 bei G8 oder die Klasse 12 bei G9 mit in den § 49 Abs. 2 genannten schulischen Leistungen abgeschlossen wurde und 2. der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit erbracht wird.
Der Abschluss zur staatlich geprüften Kosmetikerin erfüllt diese Voraussetzungen.