Voraussetzung: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Vollzeitausbildung in der Kosmetikschule) bestanden hat. Über Ausnahmen entscheidet die HWK auf Antrag.
Abschluss: Meisterbrief nach bestandenen Prüfungen der Teile I-IV.
Teil III und IV finden in der Handwerkskammer statt.
Dauer: 456 Unterrichtsstunden