Personen, die Tätigkeiten im Sinne des § 1 Infektionsverordnung ausüben, sind zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet.
Für diese ist neben der Erlangung der Grundkenntnisse das intensive Erlernen von Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen in Theorie und Praxis erforderlich, um sie bei der Aufbereitung von Instrumenten auch anwenden zu können.
Zeiten:
Sonntag von 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Kursleiterin:
Marit Wienzek
Ihre Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme erheben wir die gesamten Seminarkosten.
Wir haben das Recht bei zu geringer Teilnehmerzahl den Kurs abzusagen und auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen.